1.1 Leistungsabschluss
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
1.2 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
1.3 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Beim Vertragsschluss im Studio kommt der Mitgliedsvertrag durch Unterzeichnung durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).
1.5 Online-Vertragsschluss Beim Vertragsschluss über die Webseite oder App kommt der Mitgliedsvertrag durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtige Mitgliedschaft abschließen" durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).
1.6 Widerruf
Dem Mitglied steht bei einem Online-Vertragsschluss ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu; hierüber wird das Mitglied bei Vertragsschluss gesondert belehrt. Bei einem Vertragsschluss im Studio besteht kein Widerrufsrecht.
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern
2.2 Erstaustellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Aktivierungspauschale von 50 € (Zutrittsmedium + Verwaltungspauschale) fällig. 2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht bewusst oder unbewusst Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 € beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Im Fall wiederholter Verstöße behält sich das Studio vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen und ein Hausverbot auszusprechen. Eine vorherige Abmahnung bedarf es nicht. Außerhalb der Betreuungszeiten ist der Zutritt nur für bestehende Mitglieder gestattet. Das Öffnen der Studiotüre oder des Drehkreuzes durch das Mitglied für nicht - Mitglieder wird rechtlich verfolgt, gilt als Hausfriedensbruch und es fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € an. Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
2.5 Neuaustellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 25 € fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.6 Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Mitgliedschaftskonto zurück buchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Mitgliedschaftskonto des Mitglieds zurück gebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt offene Posten im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3.1 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios, zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder sowie zum Verbot illegaler Substanzen. Im Fall eines Verstoßes behält sich das Studio vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlichen Schadensersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen. Das anwesende Personal ist berechtigt zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebes und insbesondere auch zur Einhaltung der Hausordnung Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird einer Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3.2 Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Gegenstände aus den Spinden werden vom Studio längstens für vier Wochen aufbewahrt und danach entsorgt.
3.3 Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
3.4 Umfang der Studionutzung
Das Studio ist berechtigt, einzelne betriebene Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Das Studio wird die Zeit und Dauer der Sperrung im jeweiligen Studio sowie auf der jeweiligen Studio- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekanntgeben.
3.5 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.1 Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3 Änderungen persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 7 Tage vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden.
5.1 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht. Sofern die Mitgliedschaft nicht am Monatsersten beginnt, ist hiervon abweichend der anteilige Mitgliedsbeitrag des ersten Monats direkt bei Vertragsschluss zu entrichten. Sollten im Anschluss an den Lastschrifteinzug offene Posten (z. B. Rücklastschriften) vorhanden sein, behält das Studio sich das Recht vor, einen zweiten Einzug zum 15. des Monats in Auftrag zu geben. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag, Überweisung oder Bargeld ist nicht möglich. Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Die Gebühr für das Zutrittsmedium (Aktivierungspauschale) ist mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.
5.2 Kosten der Rückbuchung
Das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich oder wurde die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückbelastet hat das Mitglied dies zu vertreten und das Studio ist berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Verwaltungskosten in Höhe von pauschal 7,50 € zzgl. entstehende Bankrücklastkosten (3-4 €) zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut weitere Verwaltungskosten in Höhe von pauschal 10 € fällig zzgl. entstehende Bankrücklastkosten (3-4 €) und müssen vom Mitglied getragen werden. Offene Posten und Mahnungen können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 7 Tagen vor dem Einzug beglichen werden.
5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Inkassodienstleister) zu tragen. Entstehen aufgrund von systemseitigen Fehlern des Studios offene Mitgliedsbeiträge und Pauschalen, ist das Mitglied verpflichtet, das Studio unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass kein Einzug der Mitgliedsbeiträge und Pauschalen stattfindet, um somit eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Bei Versäumnis einer Meldung durch das Mitglied werden spätestens nach der Aufdeckung der Zahlungsstörung durch das Studio, die offenen Posten sofort vom Mitglied zur Zahlung fällig.
5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadensersatz die gesamten noch nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge sowie die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Studio behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6.1 Erstlaufzeit/Vorabnutzung
Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsabschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen eine Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt des Trainingsbeginns die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
6.2 Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit und während der Verlängerungsdauer gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
6.3 Ordentliche Kündigung
Nach Vertragsverlängerung Im Falle einer Vertragsverlängerung des Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit (6.2) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
6.4 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes vom Facharzt, zum nächsten Monatsende.. Die Bescheinigung muss dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit für die Laufzeit der Mitgliedschaft bestätigen.
6.5 Auswirkungen einer außerordentlichen Kündigung
Bei einer außerordentlichen Kündigung vor oder während der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft, gibt es keine Beitragsrückerstattung bei Option der jährlichen Vorauszahlung. Zudem gilt, bei einer außerordentlichen Kündigung einer Mitgliedschaft mit einer Wechselkampagne, sonstige Gratismonatsaktionen oder vergünstigten Mitgliedsbeiträgen mit einer Aktion vor oder während der Erstlaufzeit, dass bislang gewährte Gratismonate rückwirkend sofort zur Zahlung fällig werden. Das Gleiche gilt für Beitragsvergünstigungen, diese werden bei einer außerordentlichen Kündigung zum regulären Mitgliedsbeitrag anteilsmäßig für die bereits genutzte Zeit auch rückwirkend sofort fällig.
6.6 Stilllegung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann einvernehmlich für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Im Nachhinein eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt, verrechnet oder Ähnliches. Dies gilt insbesondere bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Hinderungsgründen. Im Fall der Aussetzung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 € an. Die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Bei Attesten mit unbestimmtem Zeitraum ist eine maximale Stilllegungszeit von 6 Monaten möglich. Atteste in Bezug auf Sportunfähigkeit werden nur vom jeweiligen Facharzt akzeptiert. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
6.7 Angeordnete Schließung
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, sodass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für das Mitglied unzumutbar ist. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6.8 Renovierungs- und Umbauarbeiten,
Minderung Bei Renovierungs- und Umbauarbeiten kann das Studio ohne den Mitgliedsbeitrag mindern zu müssen, bis zu 10 Tage hierfür im Jahr schließen oder gewisse Bereiche sperren, um zu renovieren und modernisieren. Es besteht zudem auch kein Recht zu Minderung des Mitgliedsbeitrages, wenn das Studio gewisse Leistungen der Mitgliedschaft durch Anordnungen der Landesregierung nicht erfüllen kann bzw. darf. Das betrifft vor allem Kurse die ersetzt oder ausfallen müssen.
6.9 Form Kündigungen
sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer, sowie der aktuellen Anschrift und der Emailadresse gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
7.1 Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2 Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.1 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand. 8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff 8.1, haftet das Studio nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit handelt und 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9.1 Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf einen externen Dienstleister zu übertragen.
9.2 Kommunikation
Das Mitglied teilt dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen vom Studio (z. B. Mahnungen, AGB-Änderungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift gesendet werden können. 10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen dieser AGBs
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt oder in der App angezeigt. Stimmt das Mitglied nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat; berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung, zu kündigen.
10.2 Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten
Das Studio ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr anzupassen, soweit dies aufgrund von erheblich veränderten Marktbedingungen oder erheblich veränderten Beschaffungskosten notwendig ist. Das Studio wird dem Mitglied eine solche Preisänderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) ankündigen und zugleich über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Macht das Mitglied von der Möglichkeit des Widerspruchs nicht innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch, tritt die Preisänderung zu dem von dem Studio angekündigten Datum in Kraft. Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Preises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.4 Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
10.5 Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar